Stellungnahme des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus
Zu Beginn der Internationalen Wochen gegen Rassismus weist der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg deutlich hin auf die eklatanten Unterschiede, die hierzulande zwischen Flüchtlingen und Einheimischen immer noch gemacht werden. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung beinhaltet zwar, das Asylbewerberleistungsgesetz zu überprüfen. Jedoch ist bisher nichts geschehen, um der Ungleichbehandlung von Menschen, die in unserem Lande als Flüchtlinge leben, etwas entgegenzusetzen. Lautstark wird über die Regelsätze von Hartz IV diskutiert. Die abgesenkten Leistungen für Flüchtlinge, die ca. 35 % unter dem Hartz IV-Satz liegen, spielen hingegen keine Rolle. Dabei ist es ein Skandal, dass Menschen von Leistungen leben müssen, deren Satz seit 1993 nicht erhöht wurde.
Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen, die als Asylsuchende nach Deutschland kommen, ist in unserem Land, dessen Grundgesetz sich auf die Menschenwürde beruft, nicht vorgesehen. Stattdessen werden Flüchtlinge ausgegrenzt und benachteiligt. Noch immer ist die Unterbringung in Sammelunterkünften vorgeschrieben, selbst das Argument, dass eine dezentralere Unterbringung deutlich billiger wäre, spielt für die politisch Verantwortlichen keine Rolle. Die Ausgrenzung steht weiterhin im Vordergrund.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert darum anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus einen gleichen Zugang für Flüchtlinge zu Leistungen, die Deutschen selbstverständlich gewährt werden. Eine unterschiedliche Behandlung von Menschen fremder oder ausländischer Herkunft birgt eine Diskriminierung in sich, die es aufzubrechen und zu überwinden gilt.