Um trotz reduzierter Fördermittel alle Förderanträge bewilligen zu können, hat der Gemeinderat am 28.7.2010 beschlossen, alle Zuschüsse um 2.000 Euro zu reduzieren. Dies gilt sowohl für die Neubau- als auch die Bestandsförderung. Beispielsweise reduziert sich der Zuschuss für eine Familie mit zwei Kindern in der Einkommensgruppe I im Neubau von bisher 22.000 Euro auf 20.000 Euro.
Diese Reduzierung gilt analog auch für die Förderung mit Zinszuschüssen. Änderungen ergeben sich auch bei den Zuschlägen für energiesparendes und ökologisches Bauen: Künftig gibt es nur noch einen Förderzuschlag für das KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) und das Passivhaus. Dieser Förderzuschlag wird von bisher 5.000 Euro auf 4.000 Euro reduziert.
Die neu gefassten Förderrichtlinien (Änderungen fett) finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Im Übrigen sind die städtischen Richtlinien und weitere Informationen auch im Internet unter www.stuttgart.de/wohnbaufoerderung abrufbar. Für eine individuelle Beratung zu den Fördermöglichkeiten stehen nach Terminvereinbarung folgende Mitarbeiterinnen des Amts für Liegenschaften und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung, Dorotheenstraße 2, 70173 Stuttgart, zur Verfügung:
Familienname
A –C
Ursula Vogt Telefon: 216-2298
D – Ha
Nicole Petri Telefon: 216-2117
He – N
Ina Ebeling
Telefon: 216-6851 O – Z
Silvia Reischl Telefon: 216-2214
Neufassung der Richtlinien des Familienbauprogramms der Landeshauptstadt Stuttgart


