Der Gemeinderat hat daher das kommunale Energiesparprogramm für Wohngebäude auch für die Jahre 2010 und 2011 verlängert und jährlich 2,3 Mio. Euro bereit gestellt.
Das Förderprogramm ist ein konkreter Beitrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt (KLIKS) und soll vorhandene staatliche Finanzhilfen ergänzen. Förderfähig sind ausschließlich Sanierungen und Investitionen im Gebäudebestand, die eine deutliche Energieeinsparung bewirken und damit zur CO2-Reduzierung beitragen.
Förderanträge für energetische Sanierungen in Wohngebäuden müssen vor der Auftragsvergabe im Amt für Liegenschaften und Wohnen
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Liegenschaften und Wohnen
ENERGIESPARPROGRAMM
Heustr. 1, Eingang Hopitalstr. 8
70174 Stuttgart
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Frau Riegger (0711) 216 - 91372
Frau Vogt (0711) 216 - 91374
Fax: (0711) 216 - 91494
E-Mail: energiesparprogramm@stuttgart.de
Internet:
http://www.stuttgart.de/energiesparprogramm
Die Anträge und ergänzende Informationsunterlagen sind auch über das Internet unter www.stuttgart.de/energiesparprogramm erhältlich.
Es gilt ab sofort die vom Gemeinderat am 28. Juli 2010 beschlossene Richtlinienneufassung, die im Stuttgarter Amtsblatt 31 vom 5. August 2010, abgedruckt ist.
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