Polizei
Steuergerechtigkeit bei der Hundesteuer
Stuttgart Bilder
© M. Großmann/PIXELIO
Für die meisten in Stuttgart lebenden Hunde bezahlen Herrchen und Frauchen die Hundesteuer

Leider gibt es aber Hundebesitzer, die sich um ihren Obulus drücken. „Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler werden wir in diesem Jahr eine Kontrollaktion durchführen, bei der möglichst alle Hundehalter angesprochen werden sollen, die bisher keine Steuer bezahlt haben“, erklärt Erster Bürgermeister Michael Föll. Die Bestandsaufnahme startet am Montag, 7. Juni. Sie wird, mit einer Pause während der Sommerferien, bis in den Herbst hinein dauern. In Teilen der Stadt wurde vor zirka 14 Jahren letztmals eine flächendeckende Kontrolle vorgenommen.

Zur Zeit sind in Stuttgart rund 11 700 Hunde gemeldet. Auf jeweils 1000 Einwohner entfallen somit 19,8 Hunde. „In anderen vergleichbaren Großstädten liegt diese ‚Hundedichte’ jedoch zum Teil wesentlich höher. Es ist eher unwahrscheinlich, dass in Stuttgart weniger Hunde als in anderen Großstädten gehalten werden“, sagt Michael Föll. Mit der Aktion wurde die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren beauftragt. Die Mitarbeiter der Firma erhalten einen Ausweis, mit dem sie sich legitimieren können. Sie haben den Auftrag, im gesamten Stadtgebiet alle Haushalte aufzusuchen, allerdings dürfen sie die Wohnungen nicht betreten. Sie werden in den jeweiligen Haushalten nach Anzahl, Rasse und Beginn der Haltung sowie nach dem Hundehalter fragen. Ein Informationsblatt, das bei Bedarf übergeben wird, enthält alles Wissenswerte über die Aktion und die Hundesteuer. Aufgrund der Erhebungen erlässt die Stadtkämmerei für alle „neuen“ Halter Steuerbescheide, mit denen die Hundesteuer nachgefordert wird.

Die Hundesteuersatzung für Stuttgart schreibt vor, dass der Besitzer seinen Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung anmelden muss oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist. Anmeldevordrucke gibt es in den Bürgerbüros oder bei der Stadtkämmerei, Schmale Straße 13.

Für die angemeldeten Hunde erhält der Halter eine Hundesteuermarke, die zur Zeit oval und violett ist. Alle Hunde müssen diese Marke gut sichtbar tragen, wenn sie sich außerhalb des Hauses aufhalten. Wenn eine Hundesteuermarke verloren geht oder unkenntlich ist, kann der Halter gegen eine Gebühr von fünf Euro eine Ersatzmarke erhalten.

Finanzbürgermeister Föll betont, dass die Hundesteuer in Stuttgart seit 1995 nicht erhöht wurde. Sie beträgt für jeden ersten Hund 108 Euro. Für jeden Weiteren zahlt der Besitzer 216 Euro, für jeden sogenannten Kampfhund 612 Euro. Ein Kampfhund ist ein vom Amt für öffentliche Ordnung als gefährlich eingestufter Hund beziehungsweise ein Hund, der unter die Rasseliste der Satzung fällt.





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Quelle: Pressemitteilung Stadt Stuttgart / 03.06.2010

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