Wir moechten unsere Webseite fuer Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern. Dazu verarbeiten wir Ihre Daten und arbeiten mit Cookies.

Technisch notwendige Funktionen

Wir nutzen Ihre Daten ausschliesslich, um die technisch notwendige Funktionsfaehigkeit zu gewaehrleisten. Die Verarbeitung findet nur auf unseren eigenen Systemen statt. Auf einigen Seiten koennen daher Inhalte nicht angezeigt werden. Sie koennen den Zugriff auf die Inhalte ggf. individuell freischalten. Mehr dazu in Nr. 4 unserer Datenschutzerklaerung.

Alle Funktionen

Dazu verarbeiten wir Daten auf unseren eigenen Systemen. Darueber hinaus integrieren wir von externen Anbietern Inhalte wie Videos oder Karten und tauschen mit einigen Anbietern Daten zur Webanalyse aus. Mehr zu Anbietern und Funktionsweise in unserer Datenschutzerklaerung.

Notwendige Cookies

Diese Cookies sind fuer die korrekte Anzeige und Funktion unserer Website ein

Google Analytics

Misst Metriken rund um die Websitenutzung, wie z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Browser und Conversions.
Datenschutzerklaerung

Google Optimize

Wird fuer das Ausspielen und Messen von unterschiedlichen Websitevarianten (sogenannte A/B-Tests) verwendet.
Datenschutzerklaerung

Facebook

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Facebook besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen. Datenschutzerklaerung
Datenschutzerklaerung

Google Ads

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber Google Ads besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

LinkedIn

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber LinkedIn besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Twitter

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Twitter besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Awin

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Awin besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung



Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein



Müssen Radfahrer Abstand halten ?

Beim Überholen muss man innerorts mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zum Radfahrer einhalten. Bei höherem Tempo und wenn man Kinder überholen will, sollte der seitliche Sicherheitsabstand mindestens zwei Meter betragen. Das steht übrigens nicht im Gesetz ?#





Maßgeblich sind hier verschiedene Urteile, die einen seitlichen Mindestabstand festlegen. Herauskristallisiert haben sich folgende Werte:

  • Einspurige Fahrzeuge (Kraftrad, Fahrrad): mindesten 1,5 Meter

  • Mehrspurige Fahrzeuge (PKW, LKW): mindestens 1 Meter

  • Wartende Linien- und Schulbusse: mindestens 2 Meter

 Im Gesetz steht unter § 5 Überholen (4)

1. Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

2. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.

 3. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

 4. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. 5Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. 6Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Vergessen hat man was passiert wenn in einer engen Straße ein Radfahrer einem PKW entgegen kommt. Aber ich denke das dies genauso wie das Überholen zu sehen ist.

Nehmen wir also man an die Straße ist 3 Meter. Der SUW mit Spiegeln 2,5 m. Was nun. In der Praxis fahren beide wie die verrücken mit Vollgas aneinander vorbei uns beschimpfen sich gegenseitige. Das selbe passiert auch beim Überholen von Auto links am Radfahrer und von Radfahrern rechts am Auto.

In vielen Einbahnstraßen wurde die Straße für Radfahrer frei gemacht. Nur Platz ist keiner. Weder um den mitfahrenden Radler zu überholen noch im dem entgegenkommenden Radfahrer Platz zu machen. Die meisten Radler fahren einfach auf den Gehweg um Platz zu machen, auch wenn das verboten ist.

Um aneinander Gesetzeskonform vorbei zu kommen kann eigentlich nur der Radfahrer absteigen. Dann wir er zum ungeschützten Fußgänger der auf den Gehweg muss. Der Autofahrer kann zwar aussteigen, aber den Wagen nicht wegnehmen.

Denn auch wenn Radfahrer das nicht wissen, Sie müssen den selben Mindestabstand einhalten. Das gilt auch wenn Sie auf einem diese pseudo Strich-Radwegen fahren. Also keine Vorfahrt zu Radlerampel wenn der Radweg unter 1 Meter ist.

 



Artikel lesen
Der sinnlose Corona Widerstand

Der sinnlose Corona Widerstand

Einige der Demonstranten demonstrieren gegen andere Themen und hatten andere Interessen. Das war Kritik an den USA und Trump zu lesen. Man vertraut auch den Wunsch das Rechts zur Kritik habe. Einige waren für Gleichberechtigung oder gegen was auch im.....
mehr Infos





Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen





 
 
Werbung
Tageszeitungen zum Probe lesen
Lesen Sie Ihre regionale oder überregionale Tageszeitung völlig gratis zur Probe.
Abo Stuttgarter Nachrichten
 
Werben Sie ab 5 Euro
Werden Sie unser Werbepartner!
 






Surftip der Woche:

Verbrecherjagt | Telefonspam | Wohnmobilreisen

Werbekunden
Anmelden
Login
Uspikhiv Ukrayini Uspikhiv Ukrayini
Atom Kraft Ausstieg 200
22

15. April 2023 ist nun Ende


>