Stadt stellt bei Lastschrift auf SEPA um





Für bereits bestehende Einzugsermächtigungen müssen die Bürger nichts veranlassen, die Stadt Stuttgart rechnet die Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl) in die neuen Formate IBAN und BIC um.

Vom 1. Oktober 2013 an neu erteilte Ermächtigungen zum SEPA-Lastschrifteinzug müssen statt Kontonummer und Bankleitzahl IBAN und BIC enthalten. Diese finden sich auf dem Kontoauszug.

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, den Zahlungsverkehr im Euroraum zu vereinfachen. Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area ) sollen künftig einheitliche Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr gelten. Aus Effizienzgründen werden die unterschiedlichen nationalen Zahlungsverfahren durch das SEPA-Verfahren abgelöst. Die bisherigen Bankleitzahlen und Kontonummern werden durch IBAN und BIC abgelöst. Die IBAN ist die internationale Bankkontonummer. Sie ersetzt für Überweisungen und Lastschriften die Kontonummer. Der BIC ist ein internationaler Bank-Identifizierungscode. Er wird auch SWIFT-Code genannt und muss statt der Bankleitzahl angegeben werden. Die Verwendung von IBAN und BIC des Zahlungsempfängers ist Voraussetzung für die Nutzung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.



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