Hausbesitzer müssen sich gegen Kellerüberflutungen absichern

Hausbesitzer müssen mit einem Rückstauschutz dafür sorgen, dass bei starken Regenfällen die Keller nicht überflutet werden. Darauf macht der städtische Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart SES aufmerksam.





Es ist für die Stuttgarter eine Selbstverständlichkeit, dass Spülwasser oder Badewasser im Abfluss verschwindet, wenn man den Stöpsel zieht. Man macht sich darüber erst Gedanken, wenn das nicht mehr funktioniert. Richtig ärgerlich wird es aber, wenn Abwasser durch Rückstau aus der Kanalisation in den Keller gelangt.

Der Grund hierfür ist, dass das Abwassernetz die Wassermengen bei sehr starken Niederschlägen nicht schnell genug ableiten kann und dadurch der Wasserspiegel im Abwasserkanal steigt. Dann spricht man von Rückstau. In einem solchen Fall kann sich das Wasser bis auf die Straßenhöhe stauen. Dadurch wird das Abwasser durch die Hausanschlussleitungen zurück in die Kellerräume der Gebäude gedrückt, falls entsprechende Sicherungen fehlen oder nicht richtig funktionieren.

Um eine Überflutung zu verhindern, muss ein wirksamer, richtig angewandter und regelmäßig gewarteter Rückstauschutz installiert werden. Die Verantwortung dafür liegt beim Grundstückseigentümer. Die Zuständigkeit für die Rückstausicherung ist in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt und in der DIN EN 12056 und DIN 1986 geregelt. Demzufolge hat ein Hausbesitzer mit Rückstau zu rechnen und sich davor zu schützen.

Kommt es zu einer Überflutung durch einen Rückstau, muss der Hauseigentümer den Schaden selbst tragen. Eventuell kommen noch Schadensersatzforderungen der Mieter auf den Hauseigentümer zu.

Die richtigen Ansprechpartner für Beratung, Einbau und Wartung von Rückstausicherungsanlagen sind die örtlichen Sanitärinstallateure.



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